Planungskoordination

Als Bauherr haften Sie in letzter Konsequenz für Unfälle auf Ihrer Baustelle. Daher sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Grundsätze des Arbeitsschutzes schon in der Planungsphase zu berücksichtigen und in weiterer Folge auch zur Anwendung zu bringen. Die damit verbundenen Aufgaben übernehmen wir im Rahmen der Planungskoordination für Sie. Ziel dabei ist es, sowohl die Arbeitnehmer vor Unfällen, als auch Sie als Auftraggeber vor Regressforderungen zu schützen.

Ein wichtiges Instrument der Planungskoordination ist der SIGE-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan). Darin werden die Maßnahmen beschrieben, die zur Unfallvermeidung umgesetzt werden müssen. Der SIGE-Plan bildet auch eine der Grundlagen für die Ausschreibung und Vergabe.

Mit unserer langjährigen Erfahrung sind wir in der Lage, die sicherheitstechnischen Herausforderungen von Baustellen optimal zu bewältigen und gemeinsam mit den ausführenden Firmen kosteneffiziente Lösungen umzusetzen.

 

Universitätsklinik Zahnklinik Graz

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Palais Trauttmansdorff

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